Nach derzeitigem Wissensstand findet die Mitglieder- und Wahlversammlung wie geplant am 6. Jänner um 14:00 Uhr im Vereinshaus statt. Die laufende Funktionsperiode endet im Jänner 2021, dementsprechend erfolgt bei der Wahlversammlung die Wahl des Feuerwehrkommandanten sowie des 1. Feuerwehrkommandant-Stellvertreters.
Die Versammlung wird unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden COVID-19-Maßnahmen stattfinden.
Die Maßnahmen werden laufend vom Landesfeuerwehrverband evaluiert und als Auflagen für die Versammlung an die Feuerwehren übermittelt.
Durch die aktuell vorherrschende Situation wurde die Wahlordnung (Teil der NÖ Feuerwehrordnung) für die kommende Wahl angepasst. Die NÖ Feuerwehrordnung kann auch von der Homepage des NÖLFV (www.noe122.at) unter „Wahlen 2021“ heruntergeladen werden.
Wesentlichen Informationen zur Wahl:
- das Wählerverzeichnis ist seit 22.12.2020 im Gemeindeamt Wiesmath aufgelegt. Jedes wahlberechtigte Mitglied hat das Recht zur Einsicht und kann Einsprüche zum Wählerverzeichnis schriftlich beim Bürgermeister einbringen,
- jedes wahlberechtigte Mitglied hat die Möglichkeit Wahlvorschläge für den Feuerwehrkommandanten sowie den 1. Feuerwehrkommandant-Stellvertreter beim Bürgermeister einzubringen. Hierzu ist das beiliegende Formular „Wahlvorschlag.pdf“ auszufüllen (je Vorschlag ein Formular), selbst zu unterschreiben und bis spätestens 1 Woche vor dem Wahltermin beim Bürgermeister abzugeben (bis 30.12.2020),
- die gültig eingebrachten Wahlvorschläge werden ab 03.01.2021 am Gemeindeamt mittels Anschlag sowie auch nochmals am Tag der Wahl am Wahlort bekannt gegeben,
- die Beschlussfähigkeit ist gegeben wenn die Wahlversammlung den Bestimmungen gem. NÖ FG 2015 § 65 Abs. 5 einberufen wurde, wobei die ½ Stunde Wartezeit entfällt.