Geschätzte Wiesmatherinnen und Wiesmather, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wiesmath stehen Ihnen rund um die Uhr in Notlagen zur Seite. Um die Aufgaben bewältigen zu können ist auch eine entsprechende Ausrüstung erforderlich. Wir haben kürzlich einen Postwurf für unsere jährliche Haussammlung verschickt. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Freiwillige Feuerwehr Wiesmath bei der Erhaltung und Neuanschaffung von Gerätschaften, Fahrzeugen und Bekleidung.
Bankverbindung für Ihre Spende:
Raiffeisenkasse Wiesmath-Hochwolkersdorf
IBAN: AT23 3293 7000 0100 1262
BIC: RLNWATWWWRN
Ihre Spende wird steuerlich abgesetzt!
Durch ein Bundesgesetz kommt ab 1. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren in Österreich zu: Spenden von Privatpersonen müssen (wenn von ihnen gewünscht) an das Finanzamt gemeldet werden. Damit wird eine automatische Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht.
Wie bereits bekannt ist, können Spenden an freiwillige Feuerwehren in Österreich von der Steuer abgesetzt werden (siehe Einkommensteuergesetz 1988). Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der so genannten „antragslosen Veranlagung“. Dahinter verbirgt sich nichts anderes, als dass eine Arbeitnehmerveranlagung von Privatpersonen (früher Jahresausgleich) automatisch und nicht erst auf Antrag durchgeführt wird. Dazu müssen aber die wichtigsten Abschreibposten, wozu auch die Spenden die Feuerwehren zählen, dem Finanzamt bekannt sein. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband und auch andere Organisationen haben im Vorfeld mehrmals gegen diese Regelung interveniert – ungeachtet dessen wurde das Gesetz 2016 im Parlament beschlossen. Es bleibt jedoch die Tatsache, dass Feuerwehren verpflichtet sind, Spenden, die ab 2017 einlangen, dem Finanzamt zu melden haben, außer der Spender wünscht dies ausdrücklich nicht.
D.h. ab 2017 müssen Spender Vorname, Nachname und Geburtsdatum am bei der persönlichen Spende, am Erlagschein oder der Überweisung eintragen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.bmf.gv.at